THW und Arbeitgeber

Unglücke warten nicht auf den Feierabend!

Daher darf das THW sich nicht ausschließlich auf seine Helferinnen und Helfer verlassen, wenn es zu einem Einsatz kommt. Denn die THW-Helfer können während der Arbeitszeit nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie der Arbeitgeber es zulässt.

Sie erbringen im Beruf ihre Leistung und erfüllen im THW einen gesetzlichen Auftrag - was nicht immer leicht unter einen Hut zu bringen ist. Daher erfordert es von beiden Seiten Verständnis und die Bereitschaft, einander entgegenzukommen. 

Freistellung von der Arbeit

Die Ausbildung zu Fachkräften in der Gefahrenabwehr findet überwiegend in der Freizeit statt. Im Einsatzfall ist es jedoch erforderlich, dass Helferinnen und Helfer auch während der Arbeitszeit zum Dienst im THW herangezogen werden. Dies kann sowohl bei Einsätzen als auch bei besonderen Fachausbildungen der Fall sein.

Sowohl den THW-Mitgliedern, als auch den Arbeitgebern sollen dadurch allerdings keine Nachteile entstehen. Dem Arbeitgeber wird daher auf Antrag der entstehende Lohnausfall inklusive aller Sozialleistungen erstattet. (§ 3 THW-Gesetz).

Ehrenamt - ein Plus für Arbeitgeber

THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen mit - von technischer Ausbildung über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungskompetenzen, von denen Sie als Arbeitgeber profitieren.

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