Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Das Technische Hilfswerk ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) und wurde als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes am 12. September 1950 gegründet. Der Sitz der THW-Leitung befindet sich in Bonn-Lengsdorf, zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Die Aufgaben des THW sind im Gesetz über das Technische Hilfswerk festgelegt.

Das THW hat deutschlandweit derzeit rund 82.000 ehrenamtliche Mitglieder (davon etwa 15.000 Junghelfer) sowie 860 hauptamtliche Mitarbeiter.

Als Bundesoberbehörde des BMI steht dem THW der Präsident mit der THW-Leitung vor. Derzeitiger Präsident ist Dipl.- Ing. Albrecht Broemme.
Acht Landes- bzw. Länderverbände sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. In diesen Landes- bzw. Länderverbänden sind insgesamt 66 Geschäftsführerbereiche eingegliedert, die wiederum die einzelnen Ortsverbände, von denen es 668 gibt, betreuen.

Jedem Ortsverband steht der Ortsbeauftragte als ehrenamtlicher Behördenleiter vor. Er wird vertreten durch den stellvertretenden Ortsbeauftragten, der gleichzeitig auch Leiter des OV-Stabs ist. Daneben steht der Technische Zug als Einsatzeinheit eines Ortsverbandes.

Der OV-Stab bildet die Verwaltungseinheit eines jeden Ortsverbandes und dient der Führung und Organisation. Aus ihm geht im Einsatzfalle die Leitungs- und Koordinierungsstelle des Ortsverbandes (LuK-OV) hervor.

Die operativen Einsatzeinheiten des THW sind über die sogenannte StAN (Stärke- und Ausstattungsnachweisung) definiert, wodurch eine bundesweit einheitliche Zusammensetzung und Ausstattung dieser Einheiten festgelegt wird.

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